Deutschlandticket und steuerliche Freibeträge
Auch im April 2023 tut sich einiges. Der Vorverkauf des Deutschlandtickets startet und macht es für viele erschwinglicher die eigene Mobilität von der Straße auf die Bahn zu verlegen und es gibt Änderungen bei den steuerlichen Freibeträgen für Angestellte.
Deutschlandticket
Eine der wichtigsten Änderungen ist der Start des Vorverkaufs für das Deutschlandticket. Dieses Ticket soll ab Mai 2023 gelten und berechtigt für zu beliebig vielen Fahrten in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland. Es kostet für einen Monat 49 Euro und ist somit auch für gering Verdiener wesentlich erschwinglicher als mehrere einzelne Bahnfahrten. Das Ziel dieses Angebots ist eine finanzielle Entlastung für Bahnfahrer und Pendler zu schaffen und einen Teil des Verkehrs auf die Schiene zu verlegen. Dies ist nachhaltiger und schont unsere Umwelt.
Anpassung der steuerlichen Freibeträge
Ab dem 1. April 2023 werden Angestellte eine Änderung auf ihrem Konto bemerken: Die bereits seit Januar geltenden Steuerfreibeträge werden sichtbar. Der Grund dafür sind geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug. Arbeitgeber müssen nun höhere steuerliche Freibeträge berücksichtigen, da der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag um 30 Euro auf 1.230 Euro steigt.
Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person, die als Angestellte arbeitet und ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro verdient, profitiert von dieser Änderung. Vor der Änderung betrug der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 1.200 Euro. Ab April 2023 wird dieser Betrag jedoch auf 1.230 Euro erhöht, was bedeutet, dass die Person einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von 30 Euro pro Jahr hat.
Obwohl dies nur eine kleine Änderung ist, summiert sie sich im Laufe der Zeit und trägt dazu bei, dass Angestellte nach den steuerlichen Abzügen mehr von ihrem Gehalt übrig haben.