Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung
Wer hätte das gedacht? Ab dem 01.01.2022 macht Deutschland im Bereich der digitalen, medizinischen Verwaltung einen großen Schritt nach vorn. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung erhält Einzug und macht damit den Ganzen Prozess einfacher, schneller und ressourcenschonender.
Lasst uns einmal im Detail schauen was sich damit für uns ändert!
Ab dem 01.01.2021 wird über die Telematrik-Infrastruktur der Austausch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber durch die Gesundheitskarte beginnen. Im Übergangszeitraum zwischen dem 01.01.2022-30.06.2022 werden die AU-Bescheinigungen parallel, wie gewohnt, als Formular ausgedruckt und via Schnittstelle eurer Krankenkasse übermittelt. Ab dem 01.07.2022 wird es dann nur noch die AU-Bescheinigung in Papierform (für die Dokumentation) geben und die AU für den Arbeitgeber und der Krankenkasse entfällt.
Damit entfallen zukünftig über 200 Millionen gelbe Zettel in Papierform – Das ist ein großer Schritt in der Digitalisierung und Ressourcenschonung!
Ablauf in der Praxis
- Normaler Besuch beim Arzt mit Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- Arzt übermittelt die AU an die Krankenkasse (mindestens am selben Tag)
- Arzt händigt dem Patienten die obige AU in Papier aus (bis 30.06.2021 noch alle 4 gelben Scheine)
- Patient meldet sich beim Arbeitgeber krank
- Arbeitgeber fordert bei der Krankenkasse die AU an.
- Arbeitgeber bekommt die AU elektronisch mit folgenden Daten gemeldet: versicherte Person, Beginn und Ende der AU, Erst- oder Folgebescheinigung.
Weitere wichtige Informationen
Welche Ärzte nehmen an dem neuen digit. eAU-Verfahren teil?
- Alle niedergelassenen Ärzte, die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassenärztlichen Vereinigung sind (Allgemeinmediziner, Zahnärzte, Krankenhausmediziner)
- Allgemeine Krankenhäuser der Grundversorgung
Welche Ärzte und Verfahren nehmen nicht oder noch nicht an dem eAU-Verfahren teil?
- Alle Privatarztpraxen und -krankenhäuser, Ärzte im Ausland, Physio- und Psychotherapeuten! (hier bleibt es beim analogen Verfahren; auch zukünftig).
- Reha-Maßnahmen (geplant ab 2023)
- Kind krank (geplant ab 2023)
- Mutterschutz (geplant 2023)
Wann kann es zu Störungen der Übermittlung der AU kommen?
- Netzwerkproblem in der Praxis
- Nutzung einer veralteten Gesundheitskarte nach Wechsel der Krankenkasse
- Arbeitgeber hinterlegt aus Versehen die falsche Krankenkasse und fragt daher die falsche KK an
Somit ist zukünftig bei einem Krankenkassewechsel wichtig, dass man seinen Arbeitgeber darüber umgehend informiert.