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Was Ihr wissen müsst: Ein Überblick über die neuen Regelungen

Als Teil unseres Engagements, euch stets auf dem Laufenden zu halten und Transparenz in alle Aspekte unserer Arbeit zu bringen, möchten wir euch heute über das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz informieren.

Verkündet am 27. März 2024, nachdem der Bundesrat am 22. März dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hatte, bringt dieses Gesetz wichtige Änderungen mit sich, die auch unsere tägliche Arbeit beeinflusst.

Wesentliche Änderungen bei der Lohnsteuer

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes betrifft die Anpassung der Fünftelungsregelung nach § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG. Bislang konnten bestimmte Arbeitslöhne, wie Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, durch diese Regelung tarifermäßigt werden, was bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden konnte. Diese Möglichkeit wird nun vereinfacht, indem die komplizierte Vorabberechnung für Arbeitgeber entfällt und die Tarifermäßigung nur noch im Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden kann.

Veränderungen ab 2025

Für den Lohnsteuerabzug gelten die neuen Regelungen erstmals im Jahr 2025. Ursprünglich war eine Umsetzung bereits für 2024 geplant. Ab dem Jahr 2025 ist die Anwendung der Ein-Fünftel-Regelung nicht mehr verpflichtend und es kann weiterhin als Einmalbezug versteuert werden. Dies bedeutet, dass ab 2025 die Versteuerung als Einmalbezug die Regel sein wird.

Bedeutung dieser Änderungen für uns

Diese gesetzlichen Änderungen erfordern eine Anpassung unserer internen Prozesse und kann Einfluss auf die Lohnabrechnungen sowie auf die Steuererklärungen haben. Für Arbeitgeber wie uns vereinfacht sich die Lohnsteuerberechnung, gleichzeitig müssen wir unsere Systeme auf die neuen Vorgaben einstellen. Für euch als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass bestimmte steuerliche Vergünstigungen zukünftig nur noch im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Wir möchten sicherstellen, dass ihr über diese Änderungen gut informiert seid. Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Fotos im Beitrag © Mehaniq41 & wirestock